Energieberatung für Wohn- und Nicht- Wohngebäude im Bestand.
Aktuelle Beratungs-Förderung der BAFA:
Der Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung wird entsprechend als nicht rückzahlbarer Festbetrag an den antragstellenden Berater als Projektförderung ausgezahlt.
Er beträgt 300,- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 360,- Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten, höchstens jedoch 50 % der Beratungskosten.
Für die Integration von zusätzlichen Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein Bonus von 50,- Euro gezahlt.
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