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Die Energieberatung

Der Weg zum energieeffizienten
Gebäude.

Bei Nutzung einer ingenieurmäßigen Energieberatung erhalten Hauseigentümer eine fachlich fundierte Handlungsempfehlung für die energie-effiziente Sanierung Ihres Gebäudes.

Hinweis: Im Gegensatz zum reinen Energieausweis werden bei einer Energieberatung individuelle, umfangreiche Verbesserungs- und Sanierungsvorschläge zum Ist-Zustand Ihres Gebäudes gemacht, Kosten-Nutzenanalysen aufgestellt, Amortisationszeiten aufgezeigt usw., d.h. der Energieausweis kann auf Basis einer Energieberatung abgeleitet werden.

Sie werden erkennen, dass eine große Energieberatung für Ihr Bestandsgebäude viele Vorteile bringt und auch nicht "die Welt" kostet, zumal eine solche Vor-Ort-Beratung vom Staat  bezuschußt wird.

Ablauf einer Energieberatung

Nach einer detaillierten Vor-Ort-Datenaufnahme (Geometrie des Gebäudes, energetische Qualität der Gebäudehülle und der Heizungsanlage, Gebäudenutzung u.ä.) wird die Energiebilanz des Gebäudes berechnet und ein umfassender Beratungsbericht erstellt. Der Beratungsbericht wird dem Hauseigentümer übergeben und in einem persönlichen Gespräch vom Energieberater erläutert.

Die wesentlichen Inhalte des Engergieberatungsberichtes
  1. Erhebung des Ist-Zustandes vom Gebäude, der Heizung und den energetischen Schwachstellen
  2. Vorschläge zu Energiesparmaßnahmen inklusive Wirtschaftlichkeitsberechnung
  3.  Berücksichtigung des Einsatzes erneuerbarer Energien
  4. Maßnahmenkatalog mit differenzierter Darstellung der Einsparpotentiale und Empfehlungen zum Investitionszeitpunkt objektbezogene Fördermittelauskunft
  5. Darstellung der Schadstoff-Emissionsraten und CO2-Einsparpotentiale
Soweit Ihr Gebäude vor dem 01.01.1984 errichtet wurde (neue Bundesländer 01.01.1989) und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, kann vom Energieberater ein Zuschuss zu den Beratungskosten beantragt werden. Die Datenaufnahme der Vor-Ort-Energieberatung und des bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweises sind weitgehend identisch. Daher kann nach der für die Energieberatung erforderlichen umfassenden und detaillierten Datenaufnahme vom Energieberater auch der Energiebedarfsausweis für das Gebäude erstellt werden. Beachten Sie bitte auch, dass die Berufsbezeichnung des Energieberaters bislang gesetzlich nicht geschützt
ist und sich daher jeder „Energieberater“ nennen darf.
Ingenieurbüro Dipl-Ing, Univ. Wolfgang Stadler
wo.stadler@gmail.com