Der Gebäudeenergieausweis!
Die Einführung dieses Dokumentes basiert auf der nationalen Umsetzung einer EU-Richtlinie in Deutsches Recht, wozu am 01.10.2007 die novellierte Energieeinsparverordnung (ENEV) in Kraft tritt. Danach muss ab dem 01.07.2008 (für
Wohngebäude Baujahr bis 1965) und bis 01.07.2009 (für Wohngebäude Baujahr nach 1965) vom Vermieter oder Verkäufer bei Neuvermietung oder Verkauf ein Energieausweis vorgelegt werden. Ziel ist - mittels leicht verständlicher Kennziffern - Transparenz bezüglich der energetischen Qualität des Gebäudes und der zu erwartenden Energiekosten zu schaffen.
Hinweis: Ist nur ein EU-Energieausweis gewünscht, muss dem Eigentümer klar sein, dass ein Energieausweis keine detaillierte Energie- oder Modernisierungsberatung ersetzen kann. Im Energieausweis sind die Modernisierungs-empfehlungen nur in Kurzform enthalten. Die erreichbaren Energieeinsparungen sind als Hinweise gedacht.