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Der Gebäudeenergieausweis!


Die Einführung dieses Dokumentes basiert auf der nationalen Umsetzung einer EU-Richtlinie in Deutsches Recht, wozu am 01.10.2007 die novellierte Energieeinsparverordnung (ENEV) in Kraft tritt. Danach muss ab dem 01.07.2008 (für
Wohngebäude Baujahr bis 1965) und bis 01.07.2009 (für Wohngebäude Baujahr nach 1965) vom Vermieter oder Verkäufer bei Neuvermietung oder Verkauf ein Energieausweis vorgelegt werden. Ziel ist - mittels leicht  verständlicher Kennziffern - Transparenz bezüglich der energetischen Qualität des Gebäudes und der zu erwartenden Energiekosten zu schaffen.

Hinweis: Ist nur ein EU-Energieausweis gewünscht, muss dem Eigentümer klar sein, dass ein Energieausweis keine detaillierte Energie- oder Modernisierungsberatung ersetzen kann. Im Energieausweis sind die Modernisierungs-empfehlungen nur in Kurzform enthalten. Die erreichbaren Energieeinsparungen sind als Hinweise gedacht.

Der Energieausweis beschreibt immer das gesamte Gebäude und keinesfalls die einzelne Wohnung, so bleiben beispielsweise lageabhängige Energieverbrauchsunterschiede in einem großen Wohngebäude komplett unberücksichtigt. Neben der energetischen Gebäudebewertung sollen nach der zu Grunde liegenden EU-Richtlinie Empfehlungen zur energetischen Verbesserung des Gebäudes (Modernisierungstipps) gegeben werden.

Soweit das Gebäude mehr als 4 Wohneinheiten umfasst bzw. schon teilsaniert ist, räumt der Gesetzgeber in vielen Fällen dem Hauseigentümer eine Wahlmöglichkeit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis ein.

Der Bedarfausweis wird von einem Energiefachmann auf der Grundlage der Daten der Gebäudehülle und der Heizungsanlage berechnet. Wogegen der Verbrauchsausweis lediglich die witterungsbereinigtenHeizenergieverbrauchswerte der letzten drei Heizperioden darstellt.

Vorteile des Bedarfsausweises gegenüber dem Verbrauchsausweis

Sie erhalten gleichzeitig eine erste Aussage über die energetische Qualität des Gebäudes
sowie über Energiesparpotentiale. Ohne Kenntnis der energetischen Situation von Gebäudehülle
und Heiztechnik können keine fachlich fundierten Modernisierungsempfehlungen gegeben werden.
Bei weniger als 8 Wohneinheiten beschreibt der Verbrauchsausweis nach unserer Überzeugung eher das Verhalten der Gebäudenutzer als die energetische Qualität des Gebäudes.

Ingenieurbüro Dipl-Ing, Univ. Wolfgang Stadler
wo.stadler@gmail.com